Die Haltung eines gefährlichen Hundes nach Paragraf 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) ist gemäß Paragraf 1 der HundeVO erlaubnispflichtig.
Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Formular
Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes (PDF)
Gebühren / Kosten
Die Kosten belaufen sich für eine vorläufige Erlaubnis auf 80 Euro und für eine auf vier Jahre befristete Erlaubnis auf 190 Euro.
Weitere Informationen
Kontakt | |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung | |
Bereich Gewerbe und Ordnung | |
Sandra Dreide | |
Telefon: | 06142 83-2458 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | |
Marcus Panhans | |
Telefon: | 06142 83-2459 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | gewerbewesen@ruesselsheim.de |
Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr