Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Gefährliche Hunde, Erlaubnis

Die Haltung eines gefährlichen Hundes nach Paragraf 2 der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) ist gemäß Paragraf 1 der HundeVO erlaubnispflichtig.

Zum eigentlichen Erlaubnisantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • Führungszeugnis
  • Sachkundeprüfung
  • Wesenstest des Hundes
  • Nachweis, dass der Hund mit einem zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Chip unveränderlich gekennzeichnet ist
  • Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die artgerechte Haltung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Zahlung der fälligen Hundesteuer

 

Formular

Link zu Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines Hundes (PDF)


Gebühren / Kosten
Die Kosten belaufen sich für eine vorläufige Erlaubnis auf 80 Euro und für eine auf vier Jahre befristete Erlaubnis auf 190 Euro.

 

Weitere Informationen

Link zu Hundesteuer

Kontakt


Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide
Telefon:

06142 83-2458

Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

Marcus Panhans
Telefon:06142 83-2459
Fax:06142 83-2440
E-Mail:gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr