Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Wohnberechtigungen

Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung mieten zu können benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung dient als Nachweis und Berechtigung für die Miete einer entsprechenden Sozialwohnung. Der Schein ist einkommensabhängig und wird nur dann vergeben, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die Kontrolle und Überwachung der Belegung von Sozialwohnungen ist der Aufgabenbereich des Sachgebiets Wohnberechtigungen.

 

Benötigte Unterlagen

Link zu Einkommenserklärung (PDF)

Link zu Haushaltsbescheinigung (PDF)

Link zu Merkblatt Wohnberechtigung (PDF)

Link zu Wohnberechtigungsantrag (PDF)

 

Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Wohnberechtigungen beraten Sie hierzu gern.

Kontakt

Bereich Wohnen

Bereichsleitung

Melanie Belisario
Telefon:06142 83-2840

 

Sachbearbeiterin Wohnberechtigungsscheine

Andrea Wehle, Zimmer R024

Telefon:06142 83-2565
E-Mail:

wohnberechtigung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ferdinand-Stuttmann-Straße 11 (barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Dienstag und Mittwoch: 10 bis 15 Uhr

Donnerstag: 8 bis 18 Uhr