Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.


An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der jeweiligen Bauzeichnung eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsicht nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

Die zu einer Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zugehörigen Räume müssen mit jeweils derselben Ziffer gekennzeichnet sein. Die eventuell zugehörigen Keller- oder sonstigen Nebenräume sind mit derselben Ziffer zu kennzeichnen.

Die benötigten Unterlagen sind ausschließlich online einzureichen.

Online-Antrag

Link zu Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

 

Beispielhafte Angaben im Aufteilungsplan

  • Wohneigentum (Wohnungen), Ziffer 1 bis 5
  • Teileigentum (zum Beispiel Büro, Laden), T6 bis T9
  • Sondereigentum (zum Beispiel Stellplätze P1 bis P8, Terrassen oder Gartenflächen S1 bis S5)
  • Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Treppenhaus, Heizungskeller), G

 

Link zu Beispielhafter Plan

 

Benötigte Unterlagen

  • Amtlicher Lageplan oder Flurkartenabzeichnung
  • Grundrisspläne, zum Beispiel von Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss
  • Ansichten, Schnitte
  • Freiflächenpläne mit Darstellung von Garagen, Stellplätzen

 

 

Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
Aufgrund der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung des Landes Hessen vom 28. April 2022 ist Rüsselheim am Main als sog. „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmt worden.

Damit einhergehend ist weiterhin bestimmt worden, dass die Begründung von Wohnungseigentum einer „Umwandlungsgenehmigung“ durch die Gemeinde bedarf, sofern das Gebäude

  • bereits am 12.05.2022 bestanden hat und
  • sich darin mehr als sechs Wohnungen befinden.

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2272
Fax:06142 83-2265
E-Mail:bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch.