Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Anmeldung von Sterbefällen

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

 

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den jeweiligen Träger der Einrichtung. Ansonsten sind folgende Personen zur Anzeige eines Sterbefalls in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
  • Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat.
  • Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder vom Sterbefall unmittelbar unterrichtet ist.
  •  

In der Regel werden die Formalitäten in Bezug auf die Anmeldung eines Sterbefalls von einem Bestattungsunternehmen übernommen.

 

Eine Anmeldung eines Sterbefalls kann täglich während der Öffnungszeiten des Standesamts sowie außerhalb der Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Leichenschauschein oder die vorläufige Todesbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person

 

War die oder der Verstorbene ledig, benötigt das Standesamt eine Geburtsurkunde im Original.

 

War die oder der Verstorbene verheiratet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift.

 

War die oder der Verstorbene geschieden, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde mit eingetragener Scheidung im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk, alternativ eine Ehe- oder Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil.

 

War die oder der Verstorbene verwitwet, benötigt das Standesamt eine Ehe- oder Heiratsurkunde im Original oder eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters sowie eine Sterbeurkunde des Ehepartners.

 

War die oder der Verstorbene eine Spätaussiedlerin beziehungsweise ein Spätaussiedler oder eine Heimatvertriebene beziehungsweise ein Heimatvertriebener benötigt das Standesamt benötigt im Original:

  • Registrierschein
  • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • Gegebenenfalls Urkunden über Namensänderungen
  • Gegebenenfalls Nachweise über Namenserklärungen nach Paragraf 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG).

 

Diese Aufstellung dient lediglich der Information, gegebenenfalls können noch weitere Dokumente notwendig sein, die auf den Einzelfall abgestimmt sind.

 

Ausländische Urkunden sind grundsätzlich mit Übersetzungen vorzulegen.

 

Gebühren / Kosten

Für eine Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 12 Euro an. Für jede weitere Ausfertigung werden 6 Euro berechnet.

Kontakt

Standesamt

Karin Winterbauer

Telefon:

06142 83-2724

Fax:

06142 83-2729

E-Mail:

sterbefall@ruesselsheim.de

Kristine Rygiel
Telefon:06142 83-2658
Fax:06142 83-2729
E-Mail:

sterbefall@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonische oder per E-Mail anfragen.