Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Aufbruchgenehmigung in öffentlichen Verkehrsflächen

Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

 

Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchsgenehmigung gestellt wird. Weiterhin ist zu prüfen, ob gegebenenfalls noch ein Antrag Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen

Link zu Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

 

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular für eine Aufbruchgenehmigung
  • Lageplan mit der eingezeichneten Aufgrabungsstelle, einschließlich Maßangaben
  • Beschilderungsplan für die verkehrsrechtliche Anordnung
  • falls erforderlich (zum Beispiel bei Vollsperrung): einen Umleitungsplan

 

Formular

Link zu Antrag auf Erlaubnis zur Sondernutzung oder zum Aufbruch öffentlicher Verkehrsflächen sowie Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung

Link zu Anzeige über den Beginn oder die Beendigung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (PDF)

 

Gebühren / Kosten

Für die Erstellung einer Aufbruchgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese Betragen zwischen 25 Euro und 250 Euro. Weiterhin werden Verwaltungsgebühren für die Erstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erhoben.

Kontakt

Tiefbauamt

Straßener- und unterhaltung

Telefon:06142 83-2595
Fax:06142 83-2593
E-Mail:

strassenerhaltung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr