Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Auskunft aus dem Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan Hessen
Am 4. Mai 2020 hat das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) den Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, veröffentlicht und zum Download bereitgestellt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft:

Link zu Internetseite Regierungspräsidium Darmstadt: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach Paragraf 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz 

 

Hintergrund
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.00 Einwohnern aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Wiesbaden. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt.

Kontakt

Amt für Umwelt und Klimaschutz

Jean-Marie Müller

Telefon:

06142 83-2184

Fax:

06142 83-2190

E-Mail:

jean-marie.mueller@ruesselsheim.de

 

Adresse

Mainzer Straße 7

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr