Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Bauvoranfrage

Wer in Rüsselsheim am Main eine nach der Hessischen Bauordnung genehmigungspflichtige Baumaßnahme ausführen will, benötigt hierfür eine Baugenehmigung. Vor Einreichen eines Bauantrags kann auf schriftlichen Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Hierdurch erlangt die Bauherrschaft Rechtssicherheit über die Bebaubarkeit ihres Grundstücks, insbesondere in planungsrechtlicher Hinsicht. 

 

Weitere Informationen und benötigte Unterlagen

Link zu Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium

Link zu Internetseite: Vordruck BAB 01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums

 

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim am Main vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 642 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2262
06142 83-2572
Fax:06142 83-2265
E-Mail:

bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.