Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

In den Stadtbüros werden Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften vorgenommen. Hierzu zählen Beglaubigungen von Zeugnissen, Abschriften und Urkunden, jedoch keine Personenstandsurkunden.

Für den Beglaubigungsvorgang ist es erforderlich, die jeweiligen Unterlagen im Original vorzulegen und die erforderliche Anzahl der Kopien mitzubringen.

Dokumente oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, Vereins- und Registersachen oder Beglaubigungen für Grundbuchangelegenheiten erhalten Sie beim Ortsgericht oder einem Notar.

Benötigte Unterlagen
Dokumente und Schriftstücke im Original.

Gebühren / Kosten

  • Pro Dokument (bis 10 Seiten) 10 Euro, je weitere Seite 1 Euro
  • Pro Unterschrift 10 Euro
  • Anfertigen von Kopien 0,20 Euro pro Seite

 

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