Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Bewachungserlaubnis beantragen

Wer gewerbsmäßig die Bewachung von fremden Personen oder fremdem Eigentum übernehmen will, braucht hierzu eine spezielle Erlaubnis.

Für eine solche Erlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Hauptfirmensitz befindet
  • Gegebenenfalls Übersetzung des Handelsregisterauszugs
  • Nachweis finanzieller Sicherheiten
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
  • Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Prüfung, dass die für die Ausübung des Bewachungsgewerbes notwendige Sachkunde über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen vorliegt
  • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis
  • Personalausweis/Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

 

Formular

Link zu Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis (PDF)


Gebühren / Kosten
Die Kosten betragen 1.300 Euro. 

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide
Telefon:06142 83-2458
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

Marcus Panhans

Telefon:

06142 83-2459
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr