Entsprechend Paragraf 7 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz hat die Stadt Rüsselsheim am Main als Untere Denkmalschutzbehörde einen sachverständigen, weisungsunabhängigen und ehrenamtlich tätigen Denkmalbeirat berufen. Dessen Arbeit ist in einer vom Magistrat beschlosenen Geschäftsordnung geregelt- Seine Amtszeit entspricht der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung.
Der Denkmalbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Ihm kommt grundsätzlich eine beratende, in denkmalrechtlichen Einzelfällen zu.
Der Denkmalbeirat besteht aus stimmberechtigten sowie nicht stimmberechtigten Mitgliedern*innen. Die stimmberechtigten Mitglieder*innen sollen mit der Stadtentwicklung vertraut sein und insbesondere folgende Fachgebiete vertreten: Städtebau, Architektur, Kunstgeschichte, Geschichte, Vorgeschichte und Denkmalpflege.
Vom Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main wurden für die derzeitige Legislaturperiode folgende stimmberechtigte Personen in den Denkmalbeirat berufen:
Als nicht stimmberechtigte, beratende Mitglieder nehmen an Sitzungen weitere in der Geschäftsordnung genannte Personen teil, unter anderem der für die Bauaufsicht zuständige Dezernent, sowie -soweit möglich- die zuständige Mitarbeiterin des Landesamtes für Denkmalpflege.
Die Geschäftsführung des Denkmalbeirats wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde wahrgenommen.
Kontakt | |
---|---|
Geschäftsstelle des Denkmalbeirats der Stadt Rüsselsheim | |
Telefon: | 06142 83-2437 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Weitere Informationen