Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Fahrtkosten / Schülerfahrtkostenerstattung / Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung ist eine Aufgabe der kommunalen Schulträger.
Nach Paragraf 161 des Hessischen Schulgesetzes können Eltern einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen.

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wenn:

  • die Wohnung der Schülerin oder des Schülers im Gebiet des Schulträgers Rüsselsheim liegt
  • die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beim Besuch der Grundschule mehr als zwei Kilometer,
  • beim Besuch einer weiterführenden Schule mehr als drei Kilometer beträgt.


Maßgebend ist der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule.

Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten haben eine Schülerin oder ein Schüler, wenn:

  • eine allgemeinbildende Schule bis zur Jahrgangsstufe 10,
  • die Grundstufe einer Berufsschule oder
  • das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge an der Berufsschule oder –fachschule besucht wird, mit dem die Vollschulzeitpflicht erfüllt wird.


Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Sekundarstufe II) haben keinen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung.

Schulformen der Mittelstufe als allgemeinbildende Schulen sind:

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • das Gymnasium
  • die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule


Wichtig:
Der Besuch einer Förderstufe stellt keine eigene Schulform dar.
Entscheidungsgrundlage ist hier die Angabe des gewünschten Abschlusses am Ende der Mittelstufe.

Regulär werden nur die notwendigen Beförderungskosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur zuständigen, nächstgelegenen Schule erstattet. Ist die besuchte Schule nicht die zuständige oder nächstgelegene Schule mit vergleichbarem Bildungsangebot, so können nur die notwendigen Beförderungskosten zur zuständigen Schule berücksichtigt werden. Vor der Erstattung der Fahrtkosten ist ein Grundsatzantrag zu stellen!

Benötigte Unterlagen

Link zu Grundsatzantrag Allgemeinbildende Schulen (PDF)

Link zu Fahrtkostenerstattung Allgemeinbildende Schulen (PDF)

 

Link zu Grundsatzantrag Berufsschulen (PDF)

Link zu Fahrtkostenerstattung Berufsschulen (PDF)

 

Antragsformulare sind auch bei den Schulen oder beim Fachbereich Bildung und Betreuung sowie in den Stadtbüros der Stadt Rüsselsheim am Main erhältlich.

Kontakt


Magistrat der Stadt Rüsselsheim

Fachbereich Bildung und Betreuung

Katja Heumann
Telefon:

06142 83-2719

Fax:06142 83-2748
E-Mail:schuelerbefoerderung@ruesselsheim.de
N.N.
Telefon:06142 83-2286
Fax:06142 83-2748
E-Mail:

schuelerbefoerderung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ferdinand-Stuttmann-Straße 15 (City Forum Eichsfeld)

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr