Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Gestattungen für temporäre Grundstücksnutzungen erteilen

Die Liegenschaftsverwaltung erteilt auf Antrag Gestattungen für eine temporäre Nutzung städtischer Grundstücke (zum Beispiel als Lagerfläche für Baustellen etc.), soweit es sich bei den Flächen nicht um öffentlich genutzte Grundstücke handelt. Die Nutzung solcher öffentlich genutzter Flächen (Sondernutzung) fällt in den Zuständigkeitsbereich des Tiefbauamts. Die Nutzung öffentlicher Grünflächen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Stadt- und Grünplanung.

Eine Terminvereinbarung für ein persönliches Gespräch wird empfohlen.

Benötigte Unterlagen
Eine Anfrage kann formlos gestellt werden. Dennoch sollte die Anfrage neben dem beabsichtigten Nutzungszweck möglichst präzise Angaben zum betreffenden Grundstück beinhalten, um die Bearbeitung zu vereinfachen. Folgende Angaben zählen dazu:

  • Gemarkung
  • Flur
  • Flurstück
  • Lagebezeichnung (Straßenname etc.).


Gebühren / Kosten
Diese städtische Dienstleistung ist kostenfrei. Bei Abschluss eines Gestattungsvertrags fällt ein entsprechendes Entgelt an.

Kontakt


Magistrat der Stadt Rüsselsheim

Stabsstelle Liegenschaften

Petra Kläser
Telefon:06142 83-2221
Fax:06142 83-2034
E-Mail:petra.klaeser@ruesselsheim.de
Manuela Niepelt
Telefon:06142 83-2220
Fax:06142 83-2034
E-Mail:manuela.niepelt@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 6

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr