Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Gewinnspielgeräte-Aufstellerlaubnis

Wer Gewinnspielgeräte aufstellen will, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz unterhält.

Benötigte Unterlagen

  • Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen des Handelsrechts)
  • Gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Hauptfirmensitz befindet (nur bei juristischen Personen nach ausländischem EU-Recht)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts oder bei juristischen Personen auch für den oder die Geschäftsführer
  • Gewerbezentralregisterauszug von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes oder bei juristischen Personen von der zuständigen Behörde des Hauptfirmensitzes
  • Polizeiliches Führungszeugnis von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes oder bei juristischen Personen von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes der vertretungsberechtigten Personen (zum Beispiel Geschäftsführer)
  • Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts gemäß Paragraf 915 der Zivilprozessordnung (ZPO) und Paragraf 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO).

 

Formular

Link zu Antrag auf Erteilung einer Aufstellerlaubnis (PDF)

Link zu Antrag auf Erteilung der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte (PDF)


Gebühren / Kosten
Die Gebühren für die Erteilung der Aufstellerlaubnis belaufen sich auf 2.000 Euro. Die weiteren Bearbeitungsgebühren für die Bestätigung des Aufstellortes betragen für jeden Aufstellort auf 300 Euro.

Kontakt


Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Marcus Panhans
Telefon:

06142 83-2459

Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr