Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Nachlass

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten der oder des Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.

 

Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will oder muss, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichts (Nachlassgerichts), das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.

 

Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftssteuergesetz. Für weitere Auskünfte steht das jeweilige Amtsgericht zur Verfügung.

Kontakt

Amtsgericht Rüsselsheim
Johann-Sebastian-Bach-Straße 45
65428 Rüsselsheim am Main
Telefon: 06142 203-0