Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Namensführung/-änderung (personenstandsrechtlich)

Die Namensführung der Ehe-/Lebenspartner während der Ehe-/Lebenspartnerschaft oder nach deren Auflösung (zum Beispiel durch Tod eines Ehe-/Lebenspartner oder Scheidung) kann vor dem Standesbeamten erklärt werden. Diese Erklärungen können sowohl direkt bei oder auch nach der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben werden.

An wen muss ich mich wenden?
Beide Ehegatten/Lebenspartner müssen persönlich beim Standesamt Ihres Wohnortes oder des Heiratsortes vorsprechen und eine Erklärung unterschreiben. Die Namensänderung wird wirksam mit dem Eintrag in das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister des Heiratsortes. Sollten Sie nicht in Rüsselsheim geheiratet haben, erhalten Sie die Namensänderungsbescheinigung vom Standesamt ihres Heiratsortes. Wurde die Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen und/oder existiert kein deutsches Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister, wird die Namensänderung sofort bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes wirksam.

Bitte beachten Sie, dass ein/e deutsche Staatsangehörige/r, die/der im Ausland heiratet, den neuen Ehenamen nicht dadurch erwirbt, dass dieser in der ausländischen Heiratsurkunde eingetragen wird, sondern erst durch gemeinsame Erklärung vor dem Standesamt.

Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, legen Sie bitte die Namensänderungsbescheinigung bei dem Meldeamt Ihres Wohnortes vor.
 
Welche Möglichkeiten zur Namensbestimmung/-änderung habe ich?
Die nachfolgenden Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensführung und der entsprechenden Voraussetzungen bei Abgabe einer Namenserklärung können leider nicht abschließend sein, da jeder Fall individuell ist und gegebenenfalls ausländisches Namensrecht beachtet werden muss. Die Kolleginnen und Kollegen des Standesamts informieren Sie gerne ausführlich über alle Einzelheiten.

Möglichkeit 1: Sie möchten einen gemeinsamen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen führen?
Sie können den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen des Ehegatten beziehungsweise des Lebenspartners zum gemeinsamen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Bedenken sie bitte, dass Sie diese Erklärung unwiderruflich ist.

 
Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe/Lebenspartnerschaft noch besteht und beide Ehepartner/Lebenspartner die Erklärung persönlich unterschreiben müssen.

Möglichkeit 2: Sie möchten einen Doppelnamen führen?

Sie können dem Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Geburtsnamen oder Ihren zum Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Besteht der hinzugefügte Name aus mehreren Namen, so können Sie nur einen Teil davon hinzufügen. Besteht der Ehename/Lebenspartnerschaftsname aus mehreren Namen, ist eine Hinzufügung nicht möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie einen Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen führen. Wenn nicht, können Sie gleichzeitig eine entsprechende Erklärung darüber abgeben (siehe Möglichkeit 1).


Möglichkeit 3: Sie möchten den Doppelnamen widerrufen?
Die zuvor beschriebene Erklärung über die Hinzufügung eines Namens zum Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen können Sie jederzeit widerrufen. Das bedeutet, Sie führen künftig nur noch den gemeinsamen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen. Allerdings ist eine erneute Hinzufügung dann nicht mehr möglich!

Möglichkeit 4: Sie möchten Ihren Geburtsnamen/früheren Namen wieder annehmen?
Nach Auflösung Ihrer Ehe/Lebenspartnerschaft  können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt Ihrer Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft geführt haben, wieder annehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie zurzeit einen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen oder einen Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen mit Begleitnamen (Doppelnamen) führen und Ihre Ehe durch rechtskräftige Scheidung, Tod des Ehepartners oder durch rechtskräftige Aufhebung aufgelöst worden ist. Die Wiederannahme des Ehenamens ist unwiderruflich.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Aufzählung nicht abschließend sein kann, da jeder Fall individuell ist. Die Kolleginnen und Kollegen des Standesamts informieren Sie gerne ausführlich über die vorzulegenden Unterlagen.

Wenn Sie Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft im Inland geschlossen haben, benötigen wir Ihre Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine aktuelle Meldebescheinigung. Im Falle einer Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Namens auch das rechtskräftige Scheidungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Partners.

 

Haben Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen benötigen wir ausländische Heiratsurkunde (erforderlichenfalls mit Legalisation durch die Deutsche Auslandsvertretung oder Apostille durch die zuständige Behörde des Eheschließungslandes). Wichtig ist, dass alle fremdsprachigen Urkunden durch einen vereidigten Dolmetscher übersetzt sein müssen. Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Abgabe einer Erklärung zur Namensführung beträgt 23,50 Euro.
Eine Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12 Euro.

Kontakt

Standesamt

Karin Winterbauer
Telefon:

06142 83-2724

Fax:06142 83-2729
E-Mail:namen@ruesselsheim.de

Nadine Breckheimer

Telefon:

06142 83-2723

Fax:06142 83-2729
E-Mail:namen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonische oder per E-Mail anfragen.