Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Nutzungsänderungen bei Gebäuden

Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten von Nutzungsänderungen.

 

Baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen

Wer beispielsweise in einer Wohnung das Kinderzimmer zum Arbeitszimmer umnutzt oder den Dachboden als Wohnungserweiterung ausbaut, benötigt keine Nutzungsänderung. Die baugenehmigungsfreien Nutzungsänderungen sind in der Anlage zu Paragraf 63 HBO abschließend aufgezählt.

 

Mitteilungspflichtige baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen

Nutzungsänderungen können nach Paragraf 64 HBO baugenehmigungsfrei durchgeführt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Es sind dazu vollständige Planunterlagen bei der Stadt Rüsselsheim, Bauaufsicht, einzureichen.

 

Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen

Alle sonstigen Nutzungsänderungen sind baugenehmigungspflichtig. Ist zum Beispiel beabsichtigt, in einem Bereich ohne Bebauungsplan eine Wohnung zum Büro oder ein Laden zur Gaststätte umgenutzt werden, ist zuvor eine Baugenehmigung einzuholen.

 

Benötigte Unterlagen

Die jeweiligen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen benötigt werden.

 

Gebühren / Kosten

Gebühren fallen nur bei baugenehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen an und hängen vom Einzelfall ab.

Kontakt

Fachbereich Stadt- und Grünplanung

Bereich Stadtplanung

Stefan Scheipers

Telefon:

06142 83-2259

Fax:

06142 83-2375

E-Mail:

planungsrecht@ruesselsheim.de

Susanne v. Kaphengst

Telefon:

06142 83-2877

Fax:06142 83-2375
E-Mail:

planungsrecht@ruesselsheim.de

 

Bitte haben sie Verständnis, dass Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung stattfinden können.

 

Sprechzeit:

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

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