Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten von Nutzungsänderungen.
Baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen
Wer beispielsweise in einer Wohnung das Kinderzimmer zum Arbeitszimmer umnutzt oder den Dachboden als Wohnungserweiterung ausbaut, benötigt keine Nutzungsänderung. Die baugenehmigungsfreien Nutzungsänderungen sind in der Anlage zu Paragraf 63 HBO abschließend aufgezählt.
Mitteilungspflichtige baugenehmigungsfreie Nutzungsänderungen
Nutzungsänderungen können nach Paragraf 64 HBO baugenehmigungsfrei durchgeführt werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Es sind dazu vollständige Planunterlagen bei der Stadt Rüsselsheim, Bauaufsicht, einzureichen.
Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderungen
Alle sonstigen Nutzungsänderungen sind baugenehmigungspflichtig. Ist zum Beispiel beabsichtigt, in einem Bereich ohne Bebauungsplan eine Wohnung zum Büro oder ein Laden zur Gaststätte umgenutzt werden, ist zuvor eine Baugenehmigung einzuholen.
Benötigte Unterlagen
Die jeweiligen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch, welche Unterlagen benötigt werden.
Gebühren / Kosten
Gebühren fallen nur bei baugenehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen an und hängen vom Einzelfall ab.
Kontakt | |
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Fachbereich Stadt- und Grünplanung | |
Bereich Stadtplanung | |
Stefan Scheipers | |
Telefon: | 06142 83-2259 |
Fax: | 06142 83-2375 |
E-Mail: | |
Susanne v. Kaphengst | |
Telefon: | 06142 83-2877 |
Fax: | 06142 83-2375 |
E-Mail: | |
Bitte haben sie Verständnis, dass Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung stattfinden können.
Sprechzeit:
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
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