Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Personalausweis und vorläufiger Personalausweis

Für deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (zum Beispiel Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

 

Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden. Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig. Für Personen über 24 Jahre beläuft sich die Gültigkeitsdauer auf zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

 

Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

 

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

 

Nach einer Namensänderung, wie zum Beispiel bei einer Heirat, benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

 

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt hierfür ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis. Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

 

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.

 

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate).

 

Gebühren / Kosten

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres belaufen sich die Kosten auf 22,80 Euro.
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres belaufen sich die Kosten auf 37 Euro.
  • Ein vorläufiger Personalausweis kostet zehn Euro.

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