Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Personenverkehr, gewerbliche Genehmigung / Beantragung einer Taxikonzession

Die gewerbliche und entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Die erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen sind beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung erhältlich.

 

Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung
  • Eigenkapitalbescheinigung, die ausgefüllt und von einem der in der Berufszugangsverordnung genannten Stellen unterschrieben ist
  • Kaufvertrag
  • Übertragungserklärung
  • Höchstens drei Monate altes Führungszeugnis
  • Höchstens drei Monate alte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Höchstens drei Monate alte Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Höchstens drei Monate alte Bescheinigung einer Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis vom Amtsgericht
  • Höchstens drei Monate alte Bescheinigung der Krankenkasse über ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
  • Gegebenenfalls eine Bescheinigung zum Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Kfz-Schein
  • Nachweis über die Eichung des Fahrpreisanzeigers / Wegstreckenzählers
  • Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs gemäß Paragraf 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Gegebenenfalls ein Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften (GbR)
  • Gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Firmen wie zum Beispiel GmbH oder AG)

 

Gebühren / Kosten

Die Gebühren belaufen sich wie folgt:

  • Konzessionsverlängerung 250  Euro.
  • Jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren 100 Euro.
  • Gegebenenfalls nötige Bestellung eines Betriebsleiters 200 Euro.
  • Übertragung einer Konzession 200 Euro (bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr 150 Euro).
  • Jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren 100 Euro.
  • Gegebenenfalls nötige Bestellung eines Betriebsleiters 200 Euro.

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide

Telefon:06142 83-2458
Fax:06142 83-2440
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr