Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Standplatzgenehmigung für Wochenmärkte, Jahrmärkte und das Marktwesen

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.

 

Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.

 

Link zu Bewerbungsformular für Volksfeste (PDF)

Kontakt

Fachbereich Zentrales

Marktwesen

Alexander Fistric

Telefon:

06142 83-2445

Fax:

06142 83-2913

E-Mail:

marktmeister@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr