Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Bodenordnungsverfahren durchführen

Bodenordnungsverfahren führen eine Neugestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse von Grundstücken herbei. Sofern diese Neugestaltung nicht privatrechtlich durch einen Grundstückskauf, -tausch oder eine Verpachtung erfolgt, stehen öffentlich-rechtliche Bodenordnungsverfahren zur Verfügung. Sie dienen in erster Linie dazu, kommunalen Bebauungsplänen durch Neuordnung der Grundstücke zur Durchsetzung zu verhelfen.

Zum Beispiel: Soll ein Neubaugebiet entstehen, müssen bisher landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen in Bauflächen, Verkehrs- und Grünflächen (für Straßen, Gehwege, Plätze etc.) sowie Flächen für öffentliche Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplatz etc.) umgewandelt werden. Die Kommune kann sich dabei des im Baugesetzbuch beschriebenen, vereinfachten Umlegungsverfahrens bedienen. Die Durchführung dieser Verfahren erfolgt durch die bei der Gemeinde eingerichtete Umlegungsstelle.

Kontakt

Magistrat der Stadt Rüsselsheim

Stabsstelle Liegenschaften

N.N.

Telefon:

06142 83-2336

Fax:06142 83-2034
Petra Kläser
Telefon:06142 83-2221
Fax:06142 83-2034
E-Mail:

petra.klaeser@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 6

65428 Rüsselsheim am Main

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr