Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Ummeldung einer Wohnung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Rüsselsheim umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung ummelden. Bei dieser Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.

 

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

 

Ummeldungen sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.

 

Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen jedoch Gebühren an.

 

Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Wahlbenachrichtigungen. Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Weitere Informationen

Link zu Online-Antrag Ummeldung von Personen, die innerhalb von Rüsselsheim umgezogen sind

Link zu Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente, Aufenthaltstitel
  • Wohnungsgeberbescheinigung

 

Gebühren / Kosten

Die Ummeldung ist kostenfrei. Für die Änderung der Kraftfahrzeugzulassungsbescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 11,10 Euro an.

 

Kontakt - Weitere Infomationen

Link zu Stadtbüros