Verkehrsgenehmigung für die Personenbeförderung mit Mietwagen
Die gewerbliche und entgeltliche Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Die erforderlichen Genehmigungen für den Verkehr mit Mietwagen gibt es beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Reispass sowie gegebenenfalls eine Meldebescheinigung
- Eigenkapitalsbescheinigung ausgefüllt und von einem der in der Berufszugangsverordnung genannten Stellen unterschrieben
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung einer Auskunft über Einträge im Schuldverzeichnis vom Amtsgericht (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung der Krankenkasse über ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (nicht älter als drei Monate)
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung (nicht älter als drei Monate)
- Gegebenenfalls eine Bescheinigung zum Nachweis der fachlichen Eignung des Antragstellers oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
- Kraftfahrzeugschein, Nachweis über die Eichung des Fahrpreisanzeigers / Wegstreckenzählers, Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung des Fahrzeugs gemäß Paragraf 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung
- Gegebenenfalls ein Gesellschaftsvertrag bei Personengesellschaften (GbR)
- Gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Firmen wie zum Beispiel GmbH oder AG)
- Nachweis Stellplatz pro Mietwagen
Gebühren / Kosten
Die Gebühren belaufen sich auf 100 Euro. Die gegebenenfalls nötige Bestellung eines Betriebsleiters kostet 200 Euro.
Kontakt |
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Fachbereich Sicherheit und Ordnung |
Bereich Gewerbe und Ordnung |
Sandra Dreide |
Telefon: | 06142 83-2458 |
Fax: | 06142 83-2440 |
E-Mail: | gewerbewesen@ruesselsheim.de |
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Adresse
Ludwig-Dörfler-Allee 4
65428 Rüsselsheim am Main
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Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
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Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr