Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Erlaubnis für Versteigerungen

Wer fremde bewegliche oder unbewegliche Sachen gewerbsmäßig versteigert, benötigt dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag von der Stadt Rüsselsheim erteilt, wenn der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz oder seinen Betriebssitz in Rüsselsheim hat und keine gesetzlichen Hinderungsgründe entgegenstehen.

 

Benötigte Unterlagen

  • Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Hauptfirmensitz befindet
  • Gegebenenfalls eine Übersetzung Handelsregisterauszug
  • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
  • Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34 b der Gewerbeordnung
  • Personalausweis oder Reisepass sowie Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

Kontakt

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Bereich Gewerbe und Ordnung

Sandra Dreide, Marcus Panhans

Telefon:06142 83-2458
Telefon:06142 83-2459
E-Mail:

gewerbewesen@ruesselsheim.de

 

Adresse

Ludwig-Dörfler-Allee 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr