Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Vollzeitpflege / Dauerpflege

Was ist Vollzeit- / Dauerpflege?

 
Jedes Kind braucht Liebe und Fürsorge. Es braucht Eltern, auf die es zuverlässig zählen kann und die es immer und regelmäßig versorgen und für seine Nöte da sind. Manchmal schaffen es Eltern nicht, die Bedürfnisse ihres Kindes zu erfüllen. Eine Vielzahl von Problemen in einer Familie kann dazu führen, dass Kinder nicht mehr bei ihren Eltern leben können. Dann ist es gut, wenn sie in einer Pflegefamilie untergebracht werden, wo sie stabile Strukturen vorfinden, Liebe und Fürsorge erfahren und die nötige Förderung bekommen. In jedem Fall leben Kinder mit ihren Pflegeeltern dort in einem familiären, geschützten Rahmen. Wird ein Kind in Vollzeitpflege (Dauerpflege) bei Pflegeeltern untergebracht, bedeutet dies einen dauerhaften Aufenthalt mit langfristiger Lebensperspektive. Pflegeeltern übernehmen Verantwortung für ein Kind. Sie geben ihm Halt, Zuwendung und Stabilität in vielen Fällen bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.

 
Welche Rolle spielen die leiblichen Eltern, wenn ein Kind bei Pflegeeltern lebt?


Der Kontakt zu den leiblichen Eltern, also zur Herkunftsfamilie, bleibt in der Regel bestehen. Die Eltern haben das Recht, ihr Kind zu sehen und sich über seine Entwicklung zu informieren. Für das Pflegekind ist der Kontakt zu seinen leiblichen Eltern für die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und die Entwicklung der Identität wichtig.


Die Besuchskontakte mit den leiblichen Eltern werden von den Pflegeeltern begleitet. Zu Beginn eines Vollzeitpflegeverhältnisses finden die Treffen im geschützten Rahmen zum Beispiel im Jugendamt oder auf einem Spielplatz und fachlicher Begleitung des Pflegekinderdienstes statt. Später können Pflegeeltern und Eltern eigenständig die Treffen für das Kind gestalten.

 
Was ist ein Hilfeplan?

 
Wenn das Jugendamt ein Kind in Vollzeitpflege (Paragraf 33 SGB VIII – Sozialgesetzbuch 8) vermittelt, muss nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ein Hilfeplan (Paragraf 36 SGB VIII) erarbeitet werden. Bei der Hilfeplanung sind die Herkunftseltern, die Pflegeeltern und das Kind angemessen zu beteiligen.
Im Hilfeplangespräch, das einmal jährlich im Jugendamt stattfindet, wird gemeinsam festgelegt, was das Kind braucht, was die Pflegeeltern leisten sollen und wie die Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern gestaltet werden sollen.

 
Wie ist das Sorgerecht geregelt?

 
Pflegeeltern sind Partner des Jugendamtes und übernehmen Verantwortung und Pflichten für die Erziehung und Entwicklung eines Kindes. Pflegeeltern sind bei einem Pflegeverhältnis auf Dauer nach Paragraf 1688 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens die Inhaber der elterlichen Sorge zu vertreten und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Die elterliche Sorge eines Pflegekindes kann bei den leiblichen Eltern liegen oder einem Vormund. Diese gesetzlichen Vertreter entscheiden über alle wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung: Kindergarten, Schulbesuch, Ausbildung, Einwilligung in Operationen.

 

Gibt es finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern?

 
Pflegeeltern erhalten zur Sicherung des Unterhalts des Pflegekindes ein Pflegegeld gemäß Paragraf 39 SGB VIII, sowie einen monatlichen finanziellen Beitrag für die Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Höhe dieser laufenden Leistungen entspricht den Vorgaben aus dem aktuellen Pflegegelderlass des Hessischen Sozialministeriums. Die Bemessung des Pflegegeldes richtet sich nach dem Alter des Kindes. Es gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern, ist in seiner Höhe vom Einkommen der Pflegeeltern unabhängig und steuerfrei.


Welche Vorbereitung und fachliche Unterstützung bekommen Pflegeeltern?

 
Jedes Kind braucht die Pflegeeltern, die zu ihm passen. Und Pflegeeltern können nur dann eine optimale Betreuung leisten, wenn die Pflege auf sie zugeschnitten ist. Deshalb bereiten wir eine Vermittlung sorgfältig vor, beraten und qualifizieren die Pflegepersonen.


In persönlichen Gesprächen und einem mehrtägigen Vorbereitungsseminar werden zukünftige Pflegeeltern auf die Herausforderungen, die sie im Zusammenleben mit einem Pflegekind erwarten, vorbereitet.


Wenn ein Kind zu seinen Pflegeeltern vermittelt wird, intensiviert sich die Zusammenarbeit der Fachkräfte mit den Pflegeeltern, damit der Start ins gemeinsame Familienleben möglichst reibungslos gelingt.


Pflegeeltern müssen ihre Probleme nicht alleine lösen. Der Pflegekinderdienst begleitet sie auch nach der Aufnahme eines Kindes auf ihrem gemeinsamen Weg als Pflegefamilie. Die Pflegeeltern haben feste Ansprechpartner für Fragen, die das Pflegekind und das Pflegeverhältnis betreffen und konkrete Unterstützung, zum Beispiel bei der Zusammenarbeit mit den Eltern ihres Pflegekindes und in Krisen- und Konfliktsituationen.

 
Der Pflegekinderdienst bietet zudem Möglichkeiten an, sich mit anderen Pflegeeltern auszutauschen, wie Elternabende, bei Bedarf Supervision und Fortbildungen für die Pflegeeltern.

 
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird in einem Informationsgespräch ausführlich erörtert.

 

Weitere Informationen

Link zu Bereitschaftspflege

Link zu Pflegeeltern = Pflegestelle = Pflegefamilie = ein Zuhause für ein Pflegekind

Link zu Pflegekinderdienst

Link zu Flyer: Jetzt Pflegeeltern werden / Co Pilot*in gesucht (PDF)

Link zu Flyer: Jetzt Pflegeeltern werden / Teddybärträger*in gesucht (PDF)

Link zu Internetseite: Wegbegleiter gesucht

Kontakt

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Pflegekinderdienst

Telefon:

06142 83-2308

06142 83-2157

06142 83-2642

06142 83-2396
06142 83-2003
Fax:

06142 83-2700

E-Mail:

pflegekinderdienst@ruesselsheim.de

 

Adresse

Mainstraße 7

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr