Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Wohnungsbauförderung

Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen beziehungsweise zu erwerben, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen (Hessenbaudarlehen, Hessendarlehen). Bevor Sie einen Bauantrag stellen oder einen Kaufvertrag zum Erwerb eines neu geschaffenen beziehungsweise eines bestehenden Wohnhauses abschließen, sollten Sie sich zuvor ausführlich über Fördermöglichkeiten und die dafür notwendigen Voraussetzungen erkundigen.

 

Bei der Wohnungsbauförderung werden Familien mit Kindern bevorzugt. Das gilt auch für Haushalte, in denen Menschen mit Behinderung leben und daher ein besonderer baulicher Bedarf besteht. Darüber hinaus werden in begründeten Fällen auch Haushalte ohne Kinder berücksichtigt. Dies gilt ebenso im Falle von Mieterprivatisierungen.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Die Eigenleistung muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen.
  • Mit den Bauarbeiten darf vor der Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein beziehungsweise der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen die Wohnungsbauförderstelle der Stadt Rüsselsheim zur Verfügung. Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, bitten wie Sie um eine vorherige Terminvereinbarung. Darüber hinaus erhalten Sie auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau zusätzliche Informationen zum Thema. Ebenso können Sie dort aktuelle Merkblätter oder Anträge herunter laden.

 

Benötigte Unterlagen

Bitte bringen Sie zum Gespräch die notwendigen Unterlagen, wie zum Beispiel Einkommensnachweise oder Finanzierungsunterlagen für das geplante Bauvorhaben oder das Kaufobjekt mit.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Link zu Internetseite: Kreditanstalt für Wiederaufbau (Förderbank)

Link zu Internetseite: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Steuerliche Vergünstigungen

Hierzu wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt.

Kontakt

Fachbereich Finanzen

Statistik, Wohnungsbauförderung

Carola Reith-Golka, Zimmer 111

Telefon:

06142 83-2591

Fax:06142 83-2374
E-Mail:wohnungsbaufoerderung@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

und nach Vereinbarung