Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Abbruchgenehmigung

Die Bauaufsicht ist für die Bearbeitung und die Genehmigung von Bauanträgen zum Abbruch von Gebäuden zuständig. Der Abbruch von Gebäuden bis 300 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt bedarf keiner Abbruchgenehmigung.

 

Benötigte Unterlagen

Gemäß Bauvorlagenerlass vom 07.07.2018.

Link zu Internetseite: Vordruck BAB01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums (PDF)

 

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 614 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2572, -2262
Fax:06142 83-2265
E-Mail:

bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.