Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der jeweiligen Bauzeichnung eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsicht nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Die zu einer Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zugehörigen Räume müssen mit jeweils derselben Ziffer gekennzeichnet sein. Die eventuell zugehörigen Keller- oder sonstigen Nebenräume sind mit derselben Ziffer zu kennzeichnen.
Die benötigten Unterlagen sind ausschließlich online einzureichen.
Online-Antrag
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Beispielhafte Angaben im Aufteilungsplan
Benötigte Unterlagen
Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum
Aufgrund der Umwandlungsgenehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung des Landes Hessen vom 28. April 2022 ist Rüsselheim am Main als sog. „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“ bestimmt worden.
Damit einhergehend ist weiterhin bestimmt worden, dass die Begründung von Wohnungseigentum einer „Umwandlungsgenehmigung“ durch die Gemeinde bedarf, sofern das Gebäude
Kontakt | |
---|---|
Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2272 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch.