Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) benötigt. Mit der Antragstellung sind unter anderem Bauzeichnungen vorzulegen, an Hand derer geprüft wird, ob die Wohnungen in sich abgeschlossen sind.
Die Abgeschlossenheit der Wohnung liegt dann vor, wenn die Wohnung und sonstigen Räume baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen getrennt sind und separat zugänglich sind.
Alle benötigten Unterlagen sind digital einzureichen. Die einzelnen Wohneinheiten müssen mit Ziffern gekennzeichnet sein. Die eventuell zugehörigen Keller- oder sonstigen Nebenräume sind mit der gleichen Markierung zu kennzeichnen.
Beispiel im Aufteilungsplan
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lageplan oder Flurkartenabzeichnung
- Grundrisspläne, zum Beispiel von Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss
- Ansichten, Schnitte
- Freiflächenpläne wegen Garagenplätzen, Stellplätzen
Online-Services
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 685 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2272 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.
12.09.23
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