Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird zur Bildung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) benötigt. Mit der Antragstellung sind unter anderem Bauzeichnungen vorzulegen, an Hand derer geprüft wird, ob die Wohnungen in sich abgeschlossen sind.

 

Die Abgeschlossenheit der Wohnung liegt dann vor, wenn die Wohnung und sonstigen Räume baulich vollkommen von anderen Wohnungen und Räumen getrennt sind und separat zugänglich sind.

 

Alle benötigten Unterlagen sind digital einzureichen. Die einzelnen Wohneinheiten müssen mit Ziffern gekennzeichnet sein. Die eventuell zugehörigen Keller- oder sonstigen Nebenräume sind mit der gleichen Markierung zu kennzeichnen.

 

Beispiel im Aufteilungsplan

  • Wohnungen Ziffer 1 bis 5
  • Sondereigentum (zum Beispiel Büro, Laden) S6 bis S9
  • Garagenstellplätze P1 bis P8
  • Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Treppenhaus, Heizungskeller) G

 

Benötigte Unterlagen

- Amtlicher Lageplan oder Flurkartenabzeichnung

- Grundrisspläne, zum Beispiel von Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss

- Ansichten, Schnitte

- Freiflächenpläne wegen Garagenplätzen, Stellplätzen

 

Online-Services

Link zu Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

 

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 685 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:06142 83-2272
Fax:06142 83-2265
E-Mail:bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.