Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

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Abwassergebühren, nach befestigter Fläche (Niederschlagswassergebühr)

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und / oder künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,54 Euro für jeden m² Berechnungsfläche im Jahr. Bei unterjährigen Änderungen werden diese ab dem Folgemonat berücksichtigt.

Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.

Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.

Flächenänderungen können von Grundstückseigentümern beim Tiefbauamt über die E-Mail-Adresse abwassergebuehr@ruesselsheim.de gemeldet werden.

 

Weitere Informationen
Link zu Abwassergebühren nach Frischwassermaßstab (Schmutzwassergebühr)

Link zu Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (PDF)

Link zu Abwassersatzung (PDF)

Kontakt

Fachbereich Finanzen

Steuerangelegenheiten

Team Grundbesitzabgaben/Hundesteuer

Telefon:

06142 83-2849

Fax:

06142 83-2305

E-Mail:

steuern@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr