Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der bebauten und / oder künstlich befestigten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,54 Euro für jeden m² Berechnungsfläche im Jahr. Bei unterjährigen Änderungen werden diese ab dem Folgemonat berücksichtigt.
Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.
Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.
Flächenänderungen können von Grundstückseigentümern beim Tiefbauamt über die E-Mail-Adresse abwassergebuehr@ruesselsheim.de gemeldet werden.
Weitere Informationen Abwassergebühren nach Frischwassermaßstab (Schmutzwassergebühr)
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (PDF)
Kontakt | |
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Steuerangelegenheiten | |
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Donnerstag: 16 bis 18 Uhr