Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Abwassergebühren, nach Frischwassermaßstab

Für die bezogene Frischwassermenge wird eine Abwassergebühr von 1,82 Euro pro m³ erhoben. Bei selbst gefördertem Frischwasser (Grundwasser), dass in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, wird ebenfalls eine Gebühr von 1,82 Euro pro m³ erhoben. Basis für den Verbrauch ist die Wasserrechnung der Stadtwerke Wasserversorgung Rüsselsheim GmbH.

 

Wassermengen die nicht dem Kanalnetz zugeleitet werden, können durch einen Sonderwasserzähler nachgewiesen werden.

Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.

Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.

 

Formular

Link zu Antrag auf Einbau eines Sonderwasserzählers (PDF)

Link zu Informationen zur Umstellung des Ableserhythmus der Abwasserabrechnung ab dem Jahr 2021 (PDF)

 

Weitere Informationen
Link zu Abwassergebühren nach befestigter Fläche (Niederschlagswassergebühren)

Link zu Bereich Stadtkasse

Link zu Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (PDF)

Link zu Abwassersatzung (PDF)

Kontakt

Fachbereich Finanzen

Steuerangelegenheiten

Team Grundbesitzabgaben/Hundesteuer

Telefon:

06142 83-2849

Fax:

06142 83-2305

E-Mail:

steuern@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr