Für die bezogene Frischwassermenge wird eine Abwassergebühr von 1,82 Euro pro m³ erhoben. Bei selbst gefördertem Frischwasser (Grundwasser), dass in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird, wird ebenfalls eine Gebühr von 1,82 Euro pro m³ erhoben. Basis für den Verbrauch ist die Wasserrechnung der Stadtwerke Wasserversorgung Rüsselsheim GmbH.
Wassermengen die nicht dem Kanalnetz zugeleitet werden, können durch einen Sonderwasserzähler nachgewiesen werden.
Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Zustellung des Gebührenbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Liegt ein Erbbaurecht vor, so ist anstelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte gebührenpflichtig.
Die Berechnung und der Druck der Bescheide mit Fälligkeit und Rechnungsbetrag erfolgt durch den Fachbereich Finanzen, Bereich Steuerangelegenheiten. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Stadtkasse.
Formular
Antrag auf Einbau eines Sonderwasserzählers (PDF)
Informationen zur Umstellung des Ableserhythmus der Abwasserabrechnung ab dem Jahr 2021 (PDF)
Weitere Informationen Abwassergebühren nach befestigter Fläche (Niederschlagswassergebühren)
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung (PDF)
Kontakt | |
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Fachbereich Finanzen | |
Steuerangelegenheiten | |
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Fax: | 06142 83-2305 |
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Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr