Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Alleinerziehend

Viele Mütter oder Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der so genannte Unterhaltsanspruch, den das Kind gegenüber einen Elternteil besitzt. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

 

Beispielsweise kann die Stadt Rüsselsheim im Rahmen der so genannten Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beitragen.

 

Für weiterführende Informationen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner rund um dieses Thema, haben wir Ihnen nachstehend die wichtigsten Links aufgeführt.

 

Zugehörige Dienstleistungen

Link zu Beistandschaft (rechtliche Vertretung von Minderjährigen) bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Link zu Hilfen zur Erziehung

Link zu Unterhaltsvorschussleistungen

Link zu Zuschuss zur Kindertagesbetreuung

 

Weitere Informationen

Link zu Fachbereich Kinder und Jugend

Link zu Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst

Link zu Bereich Finanzielle Hilfen

Link zu Soziale Einrichtungen und Beratungsstellen