Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden (Paragraf 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz). Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich Probleme bei Kraftfahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Wahlbenachrichtigungen. Verspätete Anmeldungen können außerdem mit einem Bußgeld geahndet werden.
Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass Ihre persönlichen Daten weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nur möglich, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach Paragraf 6 Absatz 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt ist. Alternativ können Sie ein Anmeldeformular mitbringen, das die Person, die Sie vertreten sollen, zuvor ausgefüllt und unterschrieben hat.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass eine Vertretung ohne die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars nicht möglich ist. Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen bei der Anmeldung alle Personen einer Familie anwesend sein.
Benötigte Unterlagen
Formular
Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)
Aktueller Hinweis: Erreichbarkeit der Stadtbüros
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbüros sind für die Terminabsprachen telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie können auch eine E-Mail an buergerservice@ruesselsheim.de schreiben.
Persönliche Termine, die nach Dringlichkeit des Anliegens vergeben werden, sind erst nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Kontakt | |
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Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
InnenStadtbüro | |
Telefon: | 06142 83-2940 |
Fax: | 06142 83-2949 |
E-Mail: | buergerservice@ruesselsheim.de |
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag: 7 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Samstag: 9 bis 13 Uhr
Diese Dienstleistung wird auch in unserem Stadtbüro im Stadtteil Dicker Busch angeboten.
17.05.22
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain