Für jede Art von Aufgrabungen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen oder nur tangieren (wie zum Beispiel den Neubau einer Grundstückseinfriedung) ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Eine Aufbruchgenehmigung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Aufbruchsgenehmigung gestellt wird. Weiterhin ist zu prüfen, ob gegebenenfalls noch ein Antrag Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Benötigte Unterlagen
Formular
Anzeige über den Beginn oder die Beendigung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (PDF)
Gebühren / Kosten
Für die Erstellung einer Aufbruchgenehmigung fallen Verwaltungsgebühren an. Diese Betragen zwischen 25 Euro und 250 Euro. Weiterhin werden Verwaltungsgebühren für die Erstellung einer verkehrsrechtlichen Anordnung erhoben.
Kontakt | |
---|---|
Tiefbauamt | |
Straßener- und unterhaltung | |
Telefon: | 06142 83-2595 |
Fax: | 06142 83-2593 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
01.06.23
![]() |
Temperatur 15.0 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1015.8 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain