Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativattest)

Dienstleistungen

 

Ausstellung einer amtlichen Auskunft auf dem Sorgeregister (Negativattest).

  • Das Negativattest ist eine Auskunft darüber, dass keine
    …gemeinsame Sorgeerklärung angegeben wurde.
    …Gerichtsentscheidung vorliegt, die der Mutter das Sorgerecht ganz oder teilweise entzieht.
    …rechtskräftige Gerichtsentscheidung vorliegt, die dem Vater das alleinige Sorgerecht zuspricht.

 

Eine Auskunft aus dem Sorgeregister erhalten

  • Mütter, welche nicht mit dem Kindsvater verheiratet sind oder waren und keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben hatten.

 

Diese Auskunft ist nicht erforderlich, wenn

  • ein Elternteil das alleinige Sorgerecht per Gerichtsbeschluss zugesprochen bekommen hat. Dann ist der Gerichtsbeschluss der Nachweis über die alleinige Sorge (keine Ausstellung eines Negativattestes).

 

Benötigte Unterlagen

 

  • Information über Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtsdatum des Kindes (gegebenenfalls Geburtsurkunde)

Kontakt

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Jessica Kochner-Geßner, Zimmer 10
Familienname A, S, U bis Z
Telefon:06142 83-1828
Montag, Mittwoch bis Donnerstag

Rita Wingertszahn, Zimmer 9

Familienname I bis R

Telefon:06142 83-2144
Dienstag bis Donnerstag
Bettina Kauß, Zimmer 10
Familienname B
Telefon:06142 83-2090
Kerstin Wild, Zimmer 12
Familienname C bis H
Telefon:06142 83-2224
Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

oder nach Vereinbarung