Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Ausländer- und Asylangelegenheiten

Rechtliche Bestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.

 

Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.

 

Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.

 

Integration ist für dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Personen enorm wichtig. Es gibt sowohl eine Verpflichtung, als auch ein Recht auf Integration. Daher unterstützt der Staat Eingliederungsbemühungen von Ausländern beispielsweise durch ein Angebot von Integrations-, oder Sprachkursen.

 

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Artikel 16 a des Grundgesetzes) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

 

Bitte wenden Sie sich an das für Ihr Anliegen zuständige Sachgebiet.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachgebiete finden Sie unten aufgeführt. 

Kontakt

Sachgebiet Asyl / Humanitäre Angelegenheiten

 

Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und humanitären Aufenthaltstiteln erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.

 

Nadine Olszak

Zimmer 15

Telefon:06142 83-2412

Claudia Seibert

Zimmer 17

Telefon:06142 83-2416
Manal El Bakkali
Zimmer 17
Telefon: 06142 83-1416
E-Mail:

asylwesen@ruesselsheim.de

Sachgebiet Beschäftigung / Studium

 

Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.

 

Buchstabe A bis D / S bis Z

Sami Kiloul

Zimmer 10

Telefon:06142 83-2421

Buchstabe E bis R

Patrick Mais

Zimmer 10

Telefon:06142 83-2405
E-Mail:

abh-team1@ruesselsheim.de

Sachgebiet Familie/ EU/ Besuchervisa

 

Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.

Buchstabe A bis B
Natascha Blanz
Zimmer 6
Telefon:06142 83-2404
Buchstabe C bis I
Melanie Schledt
Zimmer 6
Telefon:06142 83-2406
Buchstabe J bis R
Denise Seelig
Zimmer 8
Telefon:06142 83-2425
Buchstabe S bis Z
Ahu Kilic
Zimmer 8
Telefon:06142 83-2403
E-Mail:

abh-team2@ruesselsheim.de

eAT Ausgabe / Information / Kasse

Irene Gangl
Zimmer 1
Telefon:06142 83-2410

 

Weitere Informationen
Link zu Informationen zum sogenannten „Brexit“ für britische Staatsangehörige
Link zu Information for UK Nationals in Germany
Link zu Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen

 

Anträge

Link zu Erstantrag Aufenthalterlaubnis für Erwachsene (PDF)

Link zu Erstantrag Aufenthalterlaubnis für Minderjährige (PDF)

Link zu Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (PDF)

Link zu Antrag Aufenthaltskarte für Angehörige EU-EWR-Bürgerinnen und Bürger (PDF)

Link zu Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (PDF)

Link zu Antrag auf Arbeitslerlaubnis (PDF)

 

Adresse

Rheinstraße 3 (Cityforum Eichsfeld)

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Postanschrift

Stadt Rüsselsheim am Main

Fachbereich Sichdrheit und Ordnung

Bereich Einbürgerung und Migration

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr                                                                                                                                                                                                             Aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus kann eine Vorsprache ausschließlich nur nach Terminvergabe erfolgen. Daher ist eine vorherige Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail erforderlich.