Rechtliche Bestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist für dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Personen enorm wichtig. Es gibt sowohl eine Verpflichtung, als auch ein Recht auf Integration. Daher unterstützt der Staat Eingliederungsbemühungen von Ausländern beispielsweise durch ein Angebot von Integrations-, oder Sprachkursen.
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Artikel 16 a des Grundgesetzes) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Kontakt | ||
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Sachgebiet Asyl / Humanitäre Angelegenheiten
Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und humanitären Aufenthaltstiteln erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.
Nadine Olszak Zimmer 15 | ||
Telefon: | 06142 83-2412 | |
Claudia Seibert Zimmer 17 | ||
Telefon: | 06142 83-2416 | |
Manal El Bakkali | ||
Zimmer 17 | ||
Telefon: | 06142 83-1416 | |
E-Mail: | ||
Sachgebiet Beschäftigung / Studium
Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.
Buchstabe A bis D / S bis Z Sami Kiloul Zimmer 10 | ||
Telefon: | 06142 83-2421 | |
Buchstabe E bis R Patrick Mais Zimmer 10 | ||
Telefon: | 06142 83-2405 | |
E-Mail: | ||
Sachgebiet Familie/ EU/ Besuchervisa
Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe. | ||
Buchstabe A bis B | ||
Natascha Blanz | ||
Zimmer 6 | ||
Telefon: | 06142 83-2404 | |
Buchstabe C bis I | ||
Melanie Schledt | ||
Zimmer 6 | ||
Telefon: | 06142 83-2406 | |
Buchstabe J bis R | ||
Denise Seelig | ||
Zimmer 8 | ||
Telefon: | 06142 83-2425 | |
Buchstabe S bis Z | ||
Ahu Kilic | ||
Zimmer 8 | ||
Telefon: | 06142 83-2403 | |
E-Mail: | ||
eAT Ausgabe / Information / Kasse | ||
Irene Gangl | ||
Zimmer 1 | ||
Telefon: | 06142 83-2410 | |
Weitere Informationen Informationen zum sogenannten „Brexit“ für britische Staatsangehörige
Information for UK Nationals in Germany
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen
Anträge
Erstantrag Aufenthalterlaubnis für Erwachsene (PDF)
Erstantrag Aufenthalterlaubnis für Minderjährige (PDF)
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (PDF)
Antrag Aufenthaltskarte für Angehörige EU-EWR-Bürgerinnen und Bürger (PDF)
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (PDF)
Antrag auf Arbeitslerlaubnis (PDF)
Adresse
Rheinstraße 3 (Cityforum Eichsfeld)
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Postanschrift
Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Sichdrheit und Ordnung
Bereich Einbürgerung und Migration
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr Aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus kann eine Vorsprache ausschließlich nur nach Terminvergabe erfolgen. Daher ist eine vorherige Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail erforderlich.
23.03.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain