Rechtliche Bestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist für dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebende ausländische Personen enorm wichtig. Es gibt sowohl eine Verpflichtung, als auch ein Recht auf Integration. Daher unterstützt der Staat Eingliederungsbemühungen von Ausländern beispielsweise durch ein Angebot von Integrations-, oder Sprachkursen.
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte (Artikel 16 a des Grundgesetzes) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.06.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention). Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Kontakt | ||
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Sachgebiet Asyl / Humanitäre Angelegenheiten
Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und humanitären Aufenthaltstiteln erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.
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Buchstabe A bis E Tutku Polat Zimmer 15 | ||
Telefon: | 06142 83-1415 | |
Buchstabe F bis M Nadine Olszak Zimmer 15 | ||
Telefon: | 06142 83-2412 | |
Buchstabe N bis Z Zimmer 17 | ||
Telefon: | 06142 83-2416 | |
Manal El Bakkali | ||
Zimmer 17 | ||
Telefon: | 06142 83-1416 | |
E-Mail: | ||
Sachgebiet Ausbildung und Beschäftigung
Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.
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Buchstabe A bis G Vanessa Pakidis Zimmer 12 | ||
Telefon: | 06142 83-2415 | |
Buchstabe H bis M Patrick Mais Zimmer 10 | ||
Telefon: | 06142 83-2405 | |
Buchstabe N bis Z Zimmer 10 | ||
Telefon: | 06142 83-2421 | |
E-Mail: | ||
Sachgebiet Familie/ EU/ Besuchervisa
Die Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe. | ||
Kerstin Paluska | ||
Zimmer 6 | ||
Telefon: | 06142 83-2404 | |
Denise Seelig | ||
Zimmer 8 | ||
Telefon: | 06142 83-2425 | |
Ahu Kilic | ||
Zimmer 8 | ||
Telefon: | 06142 83-2403 | |
E-Mail: | ||
eAT Ausgabe / Information / Kasse | ||
Irene Gangl | ||
Zimmer 1 | ||
Telefon: | 06142 83-2410 | |
Informationen zum sogenannten „Brexit“ für britische Staatsangehörige
Information for UK Nationals in Germany
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen
Online Services
Bitte beachten Sie, dass zurzeit keine Antragstellungen für Personen die im Besitz einer Duldung, Aufenthaltsgestattung oder eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen über das Online-Serviceportal möglich sind. Daher bitten wir Sie, weiterhin die Anträge schriftlich zu stellen. Die dazu benötigten Antragsformulare finden Sie unter dem Punkt „Formulare“.
Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitel für die Ausbildung
Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
Antrag auf Ausstellung eines Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für EU- und EWR-Bürgern oder einer Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte von Familienangehörigen eines EU- oder EWR-Bürgers (Freizügigkeitsberechtigte)
Antrag auf Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis
Antrag auf Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen
Formulare
Erstantrag Aufenthalterlaubnis für Erwachsene (PDF)
Erstantrag Aufenthalterlaubnis für Minderjährige (PDF)
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (PDF)
Antrag Aufenthaltskarte für Angehörige EU-EWR-Bürgerinnen und Bürger (PDF)
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (PDF)
Antrag auf Arbeitslerlaubnis und Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF)
Bescheinigungsformular des Arbeit gebenden Betriebes (PDF)
Adresse
Rheinstraße 3 (Cityforum Eichsfeld)
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Postanschrift
Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Bereich Einbürgerung und Migration
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem
Termingrund an das zuständige Sachgebiet.
Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12 und 13 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
12.09.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain