Wer in Rüsselsheim am Main eine nach der Hessischen Bauordnung genehmigungspflichtige Baumaßnahme durchführen will, benötigt hierfür eine Baugenehmigung. Der Bauantrag sollte frühzeitig vor dem geplanten Baubeginn gestellt werden, da ohne Genehmigung mit der Ausführung nicht begonnen werden darf.
Weitere Informationen und benötigte Unterlagen
Internetseite: Vordruck BAB 01 des Hessischen Wirtschaftsministeriums
und gegebenenfalls
Internetseite: Vordruck BAB 10 des Hessischen Wirtschaftsministeriums
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 611 bis 613 und 6145 bis 6171 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2262 |
06142 83-2572 | |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.
12.09.23
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Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain