Die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (das heißt, der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 7 Meter über der Geländeoberfläche), Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 22 Meter über der Gebäudeoberfläche) sowie Nebengebäuden und -anlagen für diese Gebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, bedarf keiner Baugenehmigung, wenn:
Anstelle eines Bauantrags ist es in diesen oben aufgeführten Fällen lediglich erforderlich, dass der Bauherr im Wesentlichen den Entwurf, ausgenommen die bautechnischen Nachweise, einreicht. Nähere Angaben hierzu enthält der Bauvorlagenerlass. Die bautechnischen Nachweise müssen vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte vorliegen. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrschaft allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Rüsselsheim begonnen werden, wenn diese nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens fordert. Die Bauherrschaft kann jedoch verlangen, dass für die oben aufgeführten Baumaßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird. Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter Paragraf 64 der Hessischen Bauordnung (HBO).
Kleinere, unbedeutende bauliche Anlagen, die in Anlage 2 zu Paragraf 63 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
Weitere Informationen und benötigte Unterlagen
Internetseite: Hessisches Wirtschaftsministerium
Internetseite: Vordruck BAB33 des Hessischen Wirtschaftsministeriums (PDF)
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 62 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 19.11.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.09.2018.
Kontakt | |
---|---|
Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2262 |
06142 83-2572 | |
Fax: | 06142 83-2328 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.
30.05.23
![]() |
Temperatur 14.8 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1019.2 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain