Im Baulastenverzeichnis sind wichtige Informationen zu einem Grundstück festgehalten. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Darin können zum Beispiel enthalten sein: Sicherung einer Zufahrt, eines Zugangs, eines Stellplatzes oder einer Abstandsfläche zu Gunsten eines Nachbargrundstücks. Wer ein berechtigtes Interesse an Informationen zu einem Grundstück hat, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten (zum Beispiel Grundstückseigentümer*innen) sowie bei Kaufinteressent*innen angenommen werden. Soweit die Einsicht gestattet ist, können gegen Gebühr schriftliche Auszüge beantragt werden.
Weitere Informationen
Gebühren / Kosten
Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 646 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2885 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Beratungsgespräche bitte nur nach Terminvereinbarung.
01.06.23
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