Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Baulasten, Baulastenverzeichnis

Im Baulastenverzeichnis sind wichtige Informationen zu einem Grundstück festgehalten. Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Darin können zum Beispiel enthalten sein: Sicherung einer Zufahrt, eines Zugangs, eines Stellplatzes oder einer Abstandsfläche zu Gunsten eines Nachbargrundstücks. Wer ein berechtigtes Interesse an Informationen zu einem Grundstück hat, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Ein berechtigtes Interesse kann unter anderem bei den dinglich Berechtigten (zum Beispiel Grundstückseigentümer*innen) sowie bei Kaufinteressent*innen angenommen werden. Soweit die Einsicht gestattet ist, können gegen Gebühr schriftliche Auszüge beantragt werden.

 

Weitere Informationen

Link zu Hinweisblatt Baulasten (PDF)

 

Gebühren / Kosten

Gemäß Gebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 27.06.2019 und Verwaltungskostenverzeichnis Nummer 646 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19. November 2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 484, 2013 Seite 44), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Januar 2020 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 98).

Kontakt

Bauaufsicht

Telefon:

06142 83-2885

Fax:

06142 83-2265

E-Mail:

bauaufsicht@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr

 

Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns dazu bitte zunächst telefonisch.