Wer ein berechtigtes Interesse an Informationen zu einem Grundstück hat, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Berechtigt sind etwa Kaufinteressent*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und diejenigen Personen, die eventuell einen entsprechenden Vertrag abschließen wollen, ebenso Grundpfandgläubiger*innen.
Über Baulastenauskunft Online können Sie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis online abfragen. Nach erfolgter Registrierung ermöglicht Ihnen dies, unabhängig von Zeit und Ort, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten. Im Downloadbereich wird neben dem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis auch der Gebührenbescheid zum Ausdrucken bereitgestellt. Bei jeder Abfrage ist ein Grund anzugeben, der als Nachweis des berechtigten Interesses gilt.
Weitere Informationen Internetseite: Baulastauskunft Online Rüsselsheim
Soweit die Einsicht gestattet ist, können im Einzelfall schriftliche Auskünfte bei der Bauaufsicht beantragt werden.
Antragsformular Antrag zur schriftlichen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (PDF)
Mündliche Auskünfte werden nicht gegeben.
Gebühren / Kosten
22 Euro pro Flurstück
Bei schriftlichen Auskünften zuzüglich 15 Euro Auslagen
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Telefon: | 06142 83-2272 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
30.05.23
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1019.2 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain