Wer ein berechtigtes Interesse an Informationen zu einem Grundstück hat, kann Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten. Berechtigt sind etwa Kaufinteressenten, Mieter, Pächter und diejenigen Personen, die eventuell einen entsprechenden Vertrag abschließen wollen, ebenso Grundpfandgläubiger.
Über Baulastenauskunft online können Sie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis direkt online abfragen. Nach erfolgter Registrierung ermöglicht dies dem Nutzer, unabhängig von Zeit und Ort, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten. Im Downloadbereich wird neben dem Auszug aus dem Baulastenverzeichnis auch der Gebührenbescheid zum Ausdrucken bereitgestellt. Bei jeder Abfrage ist ein Grund anzugeben, der als Nachweis des berechtigten Interesses gilt.
Weitere Informationen Internetseite: Baulastauskunft Online Rüsselsheim
Soweit die Einsicht gestattet ist, können bei Ausnahme schriftliche Auskünfte bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.
Antragsformular Antrag zur schriftlichen Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (PDF)
Mündliche Auskünfte werden nicht gegeben.
Gebühren / Kosten
22 Euro pro Flurstück
bei schriftlichen Auskünften zuzüglich 10 Euro Auslagen
Kontakt | |
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Bauaufsicht | |
Peggy Noock | |
Telefon: | 06142 83-2272 |
Fax: | 06142 83-2265 |
E-Mail: | bauaufsicht@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
01.03.21
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Wind Ø 0.0 Km/h aus N |
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Luftdruck 1027.1 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain