Ein Bebauungsplan (B-Plan) legt verbindlich fest, wie die Grundstücke in seinem Geltungsbereich genutzt und bebaut werden dürfen. Bebauungspläne gibt es zum Beispiel für die Neubaugebiete in Rüsselsheim, viele bestehende Baugebiete und die wohnungsfernen Gärten.
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Jeder hat die Möglichkeit, zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung oder zur Offenlage Anregungen oder Stellungnahmen einzubringen. Schließlich wird der Bebauungsplan von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses in der regionalen Tagespresse wird der Bebauungsplan rechtskräftig.
Rechtskräftige Bebauungspläne können im Bereich Stadtplanung, Rathaus, Zimmer 63, nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Weitere Informationen
Bebauungspläne
Benötigte Unterlagen
Adresse oder Gemarkung, Flur- oder Flurstücks-Nummer des Grundstücks, zu dem Auskünfte gewünscht werden.
Gebühren / Kosten
Eine Schutzgebühr bei Ausdrucken von Bebauungsplänen.
Kontakt | |
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Fachbereich Stadt- und Grünplanung | |
Bereich Stadtplanung | |
Stefan Scheipers | |
Telefon: | 06142 83-2259 |
Fax: | 06142 83-2375 |
E-Mail: | |
Susanne v. Kaphengst | |
Telefon: | 06142 83-2877 |
Fax: | 06142 83-2375 |
E-Mail: | |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Sprechzeit
Montag, Dienstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung stattfinden können.
21.03.23
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