Bodenordnungsverfahren führen eine Neugestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse von Grundstücken herbei. Sofern diese Neugestaltung nicht privatrechtlich durch einen Grundstückskauf, -tausch oder eine Verpachtung erfolgt, stehen öffentlich-rechtliche Bodenordnungsverfahren zur Verfügung. Sie dienen in erster Linie dazu, kommunalen Bebauungsplänen durch Neuordnung der Grundstücke zur Durchsetzung zu verhelfen.
Zum Beispiel: Soll ein Neubaugebiet entstehen, müssen bisher landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen in Bauflächen, Verkehrs- und Grünflächen (für Straßen, Gehwege, Plätze etc.) sowie Flächen für öffentliche Einrichtungen (Kita, Schule, Spielplatz etc.) umgewandelt werden. Die Kommune kann sich dabei des im Baugesetzbuch beschriebenen, vereinfachten Umlegungsverfahrens bedienen. Die Durchführung dieser Verfahren erfolgt durch die bei der Gemeinde eingerichtete Umlegungsstelle.
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Fachbereich Stadtentwicklung und Strategische Planung | |
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Petra Kläser | |
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