Hier finden Sie Informationen zum Corona-Virus. Die Stadt Rüsselsheim steht zu diesem Thema in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt des Kreises Groß-Gerau.
Mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung hat das Land Hessen die 7-Tage-Inzidenz als maßgebliche Kennzahl abgelöst. Jetzt sind die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten wesentliche Maßstäbe für weitergehende Schutzmaßnahmen. Es gilt ein neues zweistufiges Eskalationsstufenkonzept. Die Stufe 1 wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über 8 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt.
Die aktuellen Zahlen sind auf der Internetseite des Landes Hessen zu finden:
Die Inzidenz-Zahlen (Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) und auf der Internetseite des Kreises Groß-Gerau zu finden:
Internetseite: Kreis Groß-Gerau
Für Bürgerinnen und Bürger hat der Kreis Groß-Gerau eine Corona-Hotline beim Kreisgesundheitsamt eingerichtet. Das Telefon ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Zusätzlich ist das Gesundheitsamt auch per E-Mail an infektionsschutz@kreisgg.de erreichbar.
Telefonnummer Gesundheitsamt Groß-Gerau: 06152 989-213
Das GPR Gesundheits- und Pflegezentrum Rüsselsheim hat eine Impfhotline eingerichtet, an die sich ausnahmslos alle Impfwillige wenden können. Die Telefonnummer ist vorerst montags, dienstags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr besetzt. Es wird dann eine Warteliste erstellt und die Impfwilligen erhalten im Nachgang ihren Impftermin.
Telefonnummer Impfhotline: 06142 88-3888
Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können aufgrund der Vorkehrungen gegen das Corona-Virus derzeit nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden.
Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Außerdem werden die Öffnungszeiten eingeschränkt auf:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr,
Donnerstag zusätzlich: 15 Uhr bis 18 Uhr.
3G-Regel eingeführt - Was ist zu beachten?
Aufgrund der drohenden Corona-Welle mit der Omikron-Virusvariante führt die Stadt Rüsselsheim am Main ab Montag (10. Januar) für Bürgerinnen und Bürger die 3G-Regel in den städtischen Dienststellen ein. Für einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz dürfen nur Personen die Dienstgebäude betreten, die entweder gegen das Covid-Virus geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie getestet sein und ein negatives Coronatest-Zertifikat vorlegen. Bei dem Test-Nachweis ist zu beachten, dass Antigen-Schnelltests eine Gültigkeit von maximal 24 Stunden und PCR-Tests von maximal 48 Stunden haben. Der Nachweis durch einen Selbsttest ist nicht möglich. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Nachweis gemäß der 3G-Regel notwendig. Schülerinnen und Schüler können ihr Testheft mit den entsprechenden Negativnachweisen vorlegen.
Die 3G-Nachweise werden an den Eingängen kontrolliert. Dabei müssen sich die Bürgerinnen und Bürger mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Außerdem gilt ab Montag (10. Januar 2022) die dringende Empfehlung, eine Maske mit dem Standard KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.
Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, lediglich zwingend notwendige Behördengänge zu tätigen. Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, werden aufgefordert, keine Behördengänge selbst zu tätigen.In den Dienstgebäuden gilt die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Aktueller Hinweis: Erreichbarkeit der Stadtbüros
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbüros sind für die Terminabsprachen telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14 bis 18 Uhr zu erreichen. Sie können auch eine E-Mail an buergerservice@ruesselsheim.de schreiben.
Persönliche Termine, die nach Dringlichkeit des Anliegens vergeben werden, sind erst nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind zu den üblichen Zeiten telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Der Erstkontakt muss grundsätzlich telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.
Wenn Sie einen Termin erhalten haben, melden Sie sich bitte in dem entsprechenden Dienstgebäude. Am Eingang der Dienststellen hängt die Kontakttelefonnummer aus, unter der Sie sich melden können.
Telefon: 06142 83-2796
E-Mail: sportundbewegung@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2500
E-Mail: umweltamt@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2272 und 83-2262
E-Mail: bauaufsicht@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2470
E-Mail: kindertagesbetreuung@ruesselsheim.de
Standesamt
Telefon: 06142 83-2726
E-Mail: standesamt@ruesselsheim.de
Bürgerservice / Stadtbüro
Telefon: 06142 83-2900 und 06142 83-2907
E-Mail: stadtbuero@ruesselsheim.de
Kasse und Vollstreckung:
Telefon: 06142 83-2577, E-Mail: dagmar.strehle@ruesselsheim.de
Für alle weiteren Bereiche inklusive der Steuerabteilung und Wohnungsbauförderung:
Telefon: 06142 83-2223, E-Mail: sabine.rinke@ruessesheim.de
Telefon: 06142 83-2530
E-Mail: gebaeudewirtschaft@ruesselsheim.de
Bereich Wohnen
Telefon: 06142 83-2547
E-Mail: wohnungswesen@ruesselsheim.de
Obdachlosenbehörde
Telefon: 06142 83-2302 und 06142 83-2254 oder 0171 9130615
E-Mail: obdachlosenbehoerde@ruesselsheim.de
Bereich Asyl
Telefon: 06142 83-2092
E-Mail: fluchtundasyl@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2140
E-Mail: jugendundsenioren@ruesselsheim.de
Jugendförderung
Telefon: 06142 83-2101
E-Mail: jugendfoerderung@ruesselsheim.de
Haus der Senioren
Telefon: 06142 83-2121
E-Mail: anette.merkelbach@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2143
E-Mail: kinderschutzundjugendhilfe@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2245
E-Mail: personalamt@ruesselsheim.de
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Telefon: 06142 83-2451
E-Mail: ordnungsamt@ruesselsheim.de
Straßenverkehrsbehörde
Telefon: 06142 83-2467
E-Mail: stvo@ruesselsheim.de
Gewerbeamt
Telefon: 06142 83-2459
E-Mail: gewerbewesen@ruesselsheim.de
Bußgeldstelle und Verkehrsüberwachung
Telefon: 06142 83-2454
E-Mail: bussgeldstelle@ruesselsheim.de
Ausländerbehörde
Telefon: Die für Ihr Anliegen richtige Telefonnummer finden Sie auf den Unterseiten der Ausländerbehörde.
Link: Ansprechpersonen und Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: auslaenderbehoerde@ruesselsheim.de
Asylangelegenheiten
Telefon: 06142 83-2412
E-Mail: asylwesen@ruesselsheim.de
Stadtpolizei
Telefon: 06142 83-2400
E-Mail: stadtpolizei@ruesselsheim.de
Telefon 06142 83-2041
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2330
E-Mail: fb-umwelt-planung@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 505051 und 06142 505052
E-Mail: friedhofsverwaltung@ruesselsheim.de
Die Ortsgerichte in Königstädten und Bauschheim sind geschlossen. Die Vertretung wird durch das Ortgericht I im Rathaus geleistet. Die Terminvergabe erfolgt unter der Telefonnummer des Ortsgerichts I.
Telefon: 06142 83-2722
E-Mail: geschaeftsstelle-ortsgericht@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2960
E-Mail: stadtarchiv@ruesselsheim.de
Telefon: 06142 83-2279
Stadtentwässerung und Wasserbau
Telefon: 06142 83-2385
E-Mail: dirk.adam@ruesselsheim.de
Straßen- und Ingenieurbau
Telefon: 06142 83-2586
E-Mail: achim.dingeldein@ruesselsheim.de
Allgemeine Tiefbau-Verwaltung und Vergabestelle für Ausschreibungen
Telefon: 06142 83-2381
E-Mail: kornelia.heedt@ruesselsheim.de
Ausgewählte Pressemitteilungen der Stadt Rüsselsheim am Main, des Kreises Groß-Gerau und der Hessischen Landesregierung:
28. April 2022
Landesregierung verlängert Corona-Verordnung
28. März 2022
Hessische Landesregierung passt Corona-Regeln an
15. März 2022
4. März 2022
Ab Montag entfällt in Schulen die Maskenpflicht am Platz
3. März 2022
Neue Corona-Regeln ab dem 4. März
25. Februar 2022
Kita-Kinder bekommen Antigenschnelltests für zu Hause
21. Februar 2022
Landesregierung erneuert Corona-Schutzverordnung
18. Februar 2022
Ende der PCR-Lollitests in Kitas (Pressemitteilung des Kreises Groß-Gerau)
17. Februar 2022
07. Februar 2022 Hessische Landesregierung ändert Corona-Schutzverordnung (Pressemitteilung des Landes Hessen)
24. Januar 2022
Betreuung und Gesundheitsschutz in den städtischen Kitas
24. Januar 2022
Aktionsprogramm „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“
16. Januar 2022
Corona-Verordnung: Mit den neuen Regelungen schafft Hessen Klarheit und Einheitlichkeit
13. Januar 2022
Kreis Groß-Gerau wird Corona-Hotspot
11. Januar 2022
Landesregierung verlängert Corona-Schutzverordnung
06. Januar 2022
Ab Montag 3G-Regel und Empfehlung zur FFP2-Maske in städtischen Dienststellen
Bundesgesetze
Informationen zum Infektionsschutzgesetz (Stand: 20. März 2022)
Coronavirus-Impfverordnung (vom 31. August 2021)
Coronavirus-Einreiseverordnung (vom 30. Juli 2021)
Gültige Verordnungen und Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung
Am Samstag, 2. April 2022, traten neue Corona-Regeln in Hessen in Kraft. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes liefen damit die bisherigen Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen in weiten Teilen aus. Hotspot-Regelungen sind in Hessen rechtlich derzeit nicht umsetzbar. Informationen, was nun noch zu beachten ist, gibt es im Überblick auf der Internetseite des Landes Hessen. Dort lassen sich auch sämtliche aktuellen Verordnungen, Informationen und Maßnahmen der Hessischen Landesregierung nachlesen.
Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. März 2022 (Lesefassung; Stand: 29. April 2022)
Auslegungshinweise zur Schutzverordnung (Stand: 29. April 2022)
Gültige Allgemeinverfügungen und Informationen des Kreises Groß-Gerau
Aktuelle Informationen zum Coronathema im Kreis Groß-Gerau sowie zu Allgemeinverfügungen, die die Coronaverordnungen des Landes Hessen ergänzen, finden sich auf den Interneseiten des Kreises.
Internetseite: Kreis Groß-Gerau | Corona
Informationen in arabischer Sprache
معلومات باللغة العربي
Informationen in arabischer Sprache (PDF)
Informationen in bulgarischer Sprache
Информация на бълга
Informationen in bulgarischer Sprache (PDF)
Informationen in englischer Sprache
Information in English
Informationen in englischer Sprache (PDF)
Informationen in farsi
اطلاعات به زبان فارسی
Informationen in französischer Sprache
Informations en Français
Informationen in französischer Sprache (PDF)
Informationen in italienischer Sprache
Informazioni in italiano
Informationen in italienischer Sprache (PDF)
Informationen in polnischer Sprache
Informacje w języku polskim
Informationen in polnischer Sprache (PDF)
Informationen in rumänischer Sprache
Informații în limba română
Informationen in rumänischer Sprache (PDF)
Informationen in russischer Sprache
Информация на русском языке
Informationen in russischer Sprache (PDF)
Informationen in serbokroatischer Sprache
Informacije na srpsko-hrvatskom jeziku
Informationen in serbokroatischer Sprache (PDF)
Informationen in spanischer Sprache
Información en EspañolInformationen in spanischer Sprache (PDF)
Informationen in türkischer Sprache
Türkçe Bilgilendirme
Sie haben Fragen oder benötigen Informationen rund um das Corona-Virus in ihrer Muttersprache? Der Kreis Groß-Gerau hat Hotlines in den Sprachen Englisch, Türkisch, Polnisch, Serbisch/Kroatisch/Bosnisch, Italienisch, Russisch, Arabisch und Urdu eingerichtet.
Englisch: 0162 2130524
Türkisch: 0162 210167
Polnisch: 0162 1387391
Serbisch/Kroatisch/Bosnisch: 0162 2152860
Italienisch: 0162 2157031
Russisch: 0162 2037098
Arabisch: 0162 1338899
Urdu: 0162 2028676
Stadt informiert in vier Sprachen zu Corona
Die Stadt Rüsselsheim am Main hat die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit dem Corona-Virus kurz und knapp zusammenfasst. Die Information wird in vier Sprachen gegeben, neben Deutsch in Arabisch, Türkisch und Englisch
Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, das Virus nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich selbst, die Familie, Freunde und Nachbarn durch richtiges Verhalten zu schützen. Sie bittet alle Bürgerinnen und Bürger , die Empfehlungen und Anweisungen der Behörden sehr ernst zu nehmen. Wenn alle sich besonnen verhalten, ist dies auch ein wichtiger Schritt, um ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, die besonders gefährdet sind, zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Verhaltensregeln zu Corona in vier Sprachen (PDF)
Mehrsprachige Informationen des Landes Hessen
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat darüber hinaus mehrsprachige Informationen sowie Hinweise auf Quellen, wo Sie weitergehende aktuelle Informationen erhalten können, herausgegeben.
Im Folgenden können Sie Informationen in diesen Sprachen (in alphabetischer Reihenfolge) herunterladen:
Das Corona-Virus macht Menschen krank.
Menschen können daran sterben.
Sie können sich aber schützen.
Infos in Leichter Sprache zum Corona-Virus gibt es hier:
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