Für eine Eheschließung im Ausland wird in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass kein Ehehindernis besteht.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig. Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat oder die entsprechende Botschaft.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung, sowie die Ausstellung werden darüber hinaus verschiedene und oft auch unterschiedliche Dokumente von den beiden künftigen Ehepartnern benötigt. Welche Unterlagen im Einzelnen notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Daher ist eine pauschale Aussage hierüber nicht möglich. Wir bitten Sie, sich direkt an das zuständige Standesamt zu wenden, damit dort Ihr persönliches Anliegen konkret beantwortet werden kann. Dies ist teilweise auch telefonisch möglich.
Gebühren / Kosten
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses entstehen folgende Kosten:
Im Einzelfall können weitere Kosten entstehen.
Kontakt | |
---|---|
Standesamt | |
Nadine Breckheimer | |
Telefon: | 06142 83-2723 |
Fax: | 06142 83-2729 |
E-Mail: | heiraten@ruesselsheim.de |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.
12.09.23
![]() |
Temperatur 27.4 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1005.3 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain