Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Ehefähigkeitszeugnis

Für eine Eheschließung im Ausland wird in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass kein Ehehindernis besteht.

Bei deutschen Staatsangehörigen ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig. Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat oder die entsprechende Botschaft.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelle Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters, die beim Standesamt des Geburtsorts erhältlich


Für die Beantragung, sowie die Ausstellung werden darüber hinaus verschiedene und oft auch unterschiedliche Dokumente von den beiden künftigen Ehepartnern benötigt. Welche Unterlagen im Einzelnen notwendig sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Daher ist eine pauschale Aussage hierüber nicht möglich. Wir bitten Sie, sich direkt an das zuständige Standesamt zu wenden, damit dort Ihr persönliches Anliegen konkret beantwortet werden kann. Dies ist teilweise auch telefonisch möglich.


Gebühren / Kosten
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses entstehen folgende Kosten:

  • 47 Euro (wenn nur deutsches Recht zu beachten ist)
  • 70,50 Euro (wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist)

 

Im Einzelfall können weitere Kosten entstehen.

Kontakt


Standesamt

Nadine Breckheimer
Telefon:

06142 83-2723

Fax:06142 83-2729
E-Mail:heiraten@ruesselsheim.de

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.