Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie ohne Schuldzuweisung geschieden werden.
Für Ehescheidungen ist das Amtsgericht am Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständig. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Internetseite: Justizadressen
Wissenswertes:
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu Regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten.
Scheidungen bedürfen grundsätzlich einer gerichtlichen Entscheidung durch ein Gericht und können nicht beim Standesamt durchgeführt werden. Für weitere Informationen steht Ihnen das zuständige Amtsgericht zur Verfügung.
Kontakt | |
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Amtsgericht Rüsselsheim | |
Johann-Sebastian-Bach-Straße 45 | |
65428 Rüsselsheim am Main | |
Telefon: 06142 203-0 | |