Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Eheschließung – Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Eingetragene Lebenspartnerschaften können rückwirkend in eine Ehe umgewandelt werden.

 

Beschreibung
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist im Standesamt des Wohnsitzes anzumelden. Die Lebenspartnerinnen und –partner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten beziehungsweise einer Standesbeamtin erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Trauzeugen sind nicht erforderlich. Haben die Lebenspartnerinnen und –partner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.

Die Umwandlung kann ohne Zeremonie in den Amtsräumen des Standesamts oder mit einer Zeremonie im Trausaal erfolgen.

 

Gebühren
Es fallen keine Gebühren an, sofern die Eheschließung während der allgemeinen Öffnungszeiten in den Räumen des Standesamts erfolgen soll. Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartnerinnen und –partner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen Gebühren in Höhe von 73 bis 105 Euro an. Je nach Trauort oder Servicezeit sind Zuschläge von 50 bis 250 Euro zu entrichten.

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