Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen und damit beurkundet. Jede Eheschließung, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Antrag können Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister oder internationale Eheurkunden ausgestellt werden. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister enthält zusätzlich alle Folgebeurkundungen sowie auf Wunsch auch alle Hinweise.
Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
Formular
Antrag für standesamtliche Urkunden (PDF)
Gebühren / Kosten
Für eine Eheurkunde fallen elf Euro Gebühren an. Jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde kostet 5,50 Euro. Für Rentenzwecke ist die Urkundenausstellung gebührenfrei.
Kontakt | |
---|---|
Fachbereich Bürgerservice und Wahlen | |
Standesamt | |
Fax: | 06142 83-2729 |
E-Mail: | |
Doreen Maybauer-Köhler | |
Telefon: | 06142 83-2866 |
Lucas Jeromin | |
Telefon: | 06142 83-2726 |
Adresse
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 15 bis 18 Uhr
01.03.21
![]() |
Temperatur 13.6 °C |
![]() |
Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
![]() |
Luftdruck 1027.2 hPa |
![]() |
Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain