Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Einbürgerungsbewerber, die bereits das 16.Lebensjahr vollendet haben oder älter sind müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil, die Einbürgerung beantragen.
Um zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, ist ein persönliches Gespräch notwendig. Für dieses Gespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Im persönlichen Gespräch können dann die Unterlagen für die Antragstellung ausgehändigt und alle weiteren Schritte besprochen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Hierzu gehören Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare. Darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten.
Wichtige Fragen und Antworten zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht fingen Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums des Innern. Den Online-Einbürgerungstest finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Nach Antragstellung erfolgt die Weiterleitung des Vorgangs an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die abschließende Bearbeitung des Einbürgerungsantrages sowie die Entscheidung und Ausstellung der Urkunde erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Ausgehändigt wird die Urkunde danach in Rüsselsheim im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bereich Einbürgerung und Migration.
Weitere Informationen und Voraussetzungen der Einbürgerung (PDF)
Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung (PDF)
Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
Die Einbürgerungsgebühr wird nach Abgabe des Antrags vom Regierungspräsidium in Rechnung gestellt. Die Gebühr beträgt für einen Erwachsenen 255 Euro. Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags werden ebenfalls Gebühren erhoben.
Kontakt | ||
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Sachgebiet Einbürgerung
Beratungsgespräche zum Thema Einbürgerung, die Beantragung der Einbürgerung sowie die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde erfolgt ausschließlich mit Terminvergabe.
Jutta Weber Zimmer 7 | ||
Telefon: | 06142-83-2414 | |
Sonya Hamrouni | ||
Zimmer 7 | ||
Telefon: | 06142 83-2417 | |
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Adresse
Rheinstraße 3 (City Forum Eichsfeld)
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Postanschrift
Stadt Rüsselsheim am Main
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Bereich Einbürgerung und Migration
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Viele Angelegenheiten können schriftlich oder telefonisch geklärt werden. In manchen Fällen ist jedoch ein vor Ort Termin erforderlich. Um Bearbeitungs- und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sind diese Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Für eine Terminvereinbarung senden Sie bitte eine E-Mail mit den vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum) und dem
Termingrund an das zuständige Sachgebiet.
Montag bis Mittwoch: 8 Uhr bis 12 und 13 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
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