Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen zu finanzieren, die eine drohende Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und die behinderten Personen in die Gesellschaft eingliedern. Die Eingliederungshilfe verfolgt die Ziele eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, zur vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beizutragen und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensplanung zu befähigen.
Einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen, die nicht nur vorübergehend beziehungsweise länger als sechs Monate aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wen kein vorrangig verpflichteter Träger (zum Beispiel Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe ist geteilt: Der Bereich Eingliederungshilfe im Fachbereich Kinderschutz und Jugendhilfe der Stadt Rüsselsheim am Main ist zuständig für alle Rüsselsheimer Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen bis zur Beendigung ihrer Schulausbildung an allgemeinbildenden oder Förderschulen – unabhängig von der jeweiligen Behinderungsart und gewährt Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Bereich entscheidet über Kostenübernahmeanträge und bietet Sorge- und Erziehungsberechtigten, Kindern und Jugendlichen kompetente Unterstützung zu allen Themen rund um das Thema Inklusion und Eingliederungshilfe.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung sowie für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rentenalter, wenn vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze bereits Leistungen über den LWV gewährt wurden, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.
Weitere Informationen Internetseite: Landeswohlfahrtsverband Hessen
Rüsselsheimer Senioren, die erstmals einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen, erhalten kompetente Beratung über die Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen innerhalb des Fachbereichs Jugend und Senioren
Weitere Informationen Beratungsstelle für ältere und behinderte Menschen
Adresse
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 16 bis 18 Uhr
Kontakt | |
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Bereichsleitung | |
Sabine Frick, Zimmer 212 | |
Telefon: | 06142 83-2926 |
E-Mail: | |
Sekretariat, Verwaltungsorganisation | |
N.N. | |
Telefon: | 06142 83-2143 |
Fax: | 06142 83-2700 |
E-Mail: | |
Systemadministration | |
Ebru Cirakoglu, Zimmer 214 | |
Telefon: | 06142 83-2916 |
Leistungsmanagement Eingliederungshilfe | |
Fachkoordination Yilmaz Sincer, Zimmer 210 | |
Telefon: | 06142 83-2005 |
Heide Dürrschnabel, Zimmer 213 / 210 | |
Telefon: | 06142 83-2922 |
Fatima El Khayam, Zimmer 213 | |
Telefon: | 06142 83-2494 |
Frank Frambach, Zimmer 213 | |
Telefon: | 06142 83-2149 |
Fallmanagement Eingliederungshilfe | |
Fachkoordination N.N. | |
Raúl de la Fuente Briones, Zimmer 406 | |
Telefon: | 06142 83-2007 |
Sarah Edwards, Zimmer 406 | |
Telefon: | 06142 83-2921 |
Shiwa Shams, Zimmer 406 | |
Telefon: | 06142 83-2078 |
28.02.21
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