Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Einschulungsuntersuchung und Schuleingangsuntersuchungen

Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Die zugehörige Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen dabei die Kinder vor ihrer Einschulung auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten.

 

Weitere Informationen

Link zu Internetseite: Einschulungsuntersuchung

Benötigte Unterlagen
Neben dem gelben Vorsorgeheft und einem Impfbuch sind auch eventuell vorhandene medizinische Befunde, gegebenenfalls auch als Kopie, mitzubringen. Des Weiteren muss ein Fragebogen zur Gesundheitsvorgeschichte des Kindes ausgefüllt werden.

Kontakt


Landkreis Groß-Gerau
Gesundheitsamt - Jugendärztlicher Dienst
Frau S. Eidebenz
Telefon: 06152 989-238
Fax:       06152 989-187
E-Mail:   s.eidebenz@kreisgg.de

 

Adresse

Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau

 

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr


Öffnungszeiten
Mittwoch: 14 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung