Alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Die zugehörige Schuleingangsuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung. Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen dabei die Kinder vor ihrer Einschulung auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten.
Weitere Informationen
Internetseite: Einschulungsuntersuchung
Benötigte Unterlagen
Neben dem gelben Vorsorgeheft und einem Impfbuch sind auch eventuell vorhandene medizinische Befunde, gegebenenfalls auch als Kopie, mitzubringen. Des Weiteren muss ein Fragebogen zur Gesundheitsvorgeschichte des Kindes ausgefüllt werden.
Kontakt | |
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Landkreis Groß-Gerau | |
Gesundheitsamt - Jugendärztlicher Dienst | |
Frau S. Eidebenz | |
Telefon: 06152 989-238 | |
Fax: 06152 989-187 | |
E-Mail: s.eidebenz@kreisgg.de | |
Adresse
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr
Öffnungszeiten
Mittwoch: 14 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung
30.05.23
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Temperatur 13.7 °C |
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Wind Ø 0.0 Km/h aus NO |
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Luftdruck 1019.1 hPa |
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Regenmenge 0.0 mm |
Ein Service in Kooperation
mit der Hochschule RheinMain