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Pressemitteilung

Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die aufkommensneutrale Anpassung des Grundsteuer Hebesatzes

Oberbürgermeister Patrick Burghardt hat am 04.06.2025 mitgeteilt, dass er die Entscheidungsvorlage zur Festsetzung des Grundsteuer Hebesatzes zurückzieht. Diese wird demnach nicht wie geplant in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt. 

Update – 04.06.2025

Oberbürgermeister Patrick Burghardt hat am 04.06.2025 mitgeteilt, dass er die Entscheidungsvorlage zur Festsetzung des Grundsteuer Hebesatzes zurückzieht. Diese wird demnach nicht wie geplant in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung behandelt. 

Den Stadtverordnetenvorsteher habe Burghardt gebeten, für Mittwoch (25. Juni) zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung einzuladen. In dieser Sitzung werde er die Entscheidung bezüglich des Grundsteuer Hebesatzes erneut aufrufen und auch den Haushaltsplan 2025 einbringen.

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Am 5. Juni entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Anpassung der Grundsteuer B. Hintergrund ist die gesetzlich vorgegebene Grundsteuerreform, die von Bund und Ländern als aufkommensneutral angelegt wurde. Das bedeutet: Die Stadt soll auch künftig etwa so viel mit der Grundsteuer einnehmen wie bisher.  

Oberbürgermeister Patrick Burghardt hat sich vor der anstehenden Entscheidung noch einmal in einem persönlichen Schreiben an die Stadtverordneten gewandt. 

Den Text des Schreibens lesen Sie hier: 

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