Bild: Rathaus Rüsselsheim am Main

Dienstleistungen A-Z

Erklärung über die gemeinsame Sorge

Dienstleistungen

  • Unverheiratete Elternteile können eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben
  • Diese wird in Form einer Urkunde vorgenommen
  • Mutter und Vater müssen diese Erklärung gemeinsam vornehmen
  • Die Beurkundung ist auch vorgeburtlich möglich
  • Die gemeinsame Sorge und die Vaterschaftsanerkennung können in einem Termin beurkundet werden

 

Benötigte Unterlagen

  • Ausweispapiere der Mutter
  • Ausweispapiere des Vaters
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • vorgeburtliche Beurkundung: eine Information über den voraussichtlichen Entbindungstermin (z.B. Seite aus dem Mutterpass)
  • wirksame Vaterschaftsanerkennung (sofern bereits erfolgt)

Kontakt

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Bereich Unterhalt/Beurkundungen und Fachverfahren

Jessica Kochner-Geßner, Zimmer 10

Familienname I, J, R

Telefon:06142 83-1828
Montag, Mittwoch bis Donnerstag

Rita Wingertszahn, Zimmer 9

Familienname K bis Q

Telefon:06142 83-2144
Dienstag bis Donnerstag
Bettina Kauß, Zimmer 10
Familienname A, B, D
Telefon:06142 83-2090
Kerstin Wild, Zimmer 12
Familienname C bis H
Telefon:06142 83-2224
Montag, Dienstag und Donnerstag vormittags

Berthold Stadion, Zimmer 11

Familienname S bis Z

Telefon:06142 83-2136

 

Adresse

Marktplatz 4

65428 Rüsselsheim am Main

Link zu Adresse im Stadtplan anzeigen

Link zu Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr

Donnerstag: 16 bis 18 Uhr

oder nach Vereinbarung